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Allgemeine Geschäftbedingungen

Preise und Zahlungsbedingungen 

1-       Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Lager der Firma TUGKAN Fabriklager-Adresse  ausschließlich Verpackung und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Kosten der Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt.

2-       Die Zahlung des Kaufpreises hat bei Übergabe in bar oder, falls dies vorher schriftlich vereinbart wurde, ausschließlich auf das in der Rechnung genannte Konto der Firma TUGKAN  zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nicht zulässig.

3-       Zusammenbau und andere Ausgaben werden ausgeschlossen. Ofen-Montage und Reisekosten werden zu Preisen hinzugefügt.

4-       Angemessene Preisänderungen gegenüber Angeboten wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, bleiben vorbehalten.

 

 

Liefertermin, -fristen, -verzug 

1-     Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit bzw. der Zeitpunkt der Abholung setzt die Abklärung aller technischen Fragen sowie die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten

2-     Lieferverzug tritt nicht ein, wenn in unserem Betrieb oder einem für uns arbeitenden Betrieb durch höhere Gewalt oder andere für uns unabwendbare oder unvorhersehbare Umstände, Streik, Aussperrung eine Frist- oder Terminüberschreitung verursacht wird. Bei Vorliegen der genannten Verursachungsfälle werden die Lieferzeiten entsprechend verlängert. Wird eine Verlängerung unzumutbar und sind in diesem Zusammenhang Teillieferungen für ihn ohne Interesse, so steht ihm ein Rücktrittsrecht zu, soweit der Vertrag noch nicht erfüllt ist. Wird die Lieferung durch die in Satz 1 genannten Umstände unmöglich, so können wir vom Vertrag zurücktreten, soweit dieser noch nicht erfüllt ist. Der Rücktritt ist in jedem Fall schriftlich zu erklären.

3-     Kommt der Besteller in Annahmeverzug, sind bauseitig herzustellende Einrichtungen und Anschlüsse bei Lieferung nicht fertig gestellt oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

 

Lieferung und Abladen

1-       Wenn nichts anderes vereinbart, erfolgt die Lieferung ab unserem Betrieb. Ist Lieferung durch Tugkan Ltd., Dreieich vereinbart, erfolgt diese frei Bordsteinkante, bei Lieferung auf Inseln frei Hafen/Festland.

2-       Wenn Käufer zustimmte, um sich durch Tugkan einzuschiffen; Tugkan wird Verschiffen für den Käufer einordnen. Übergabe zur Adresse des Käufers für Europa. Die Entleerung ist verantwortlicher Käufer.

3-       Das Abladen hat unverzüglich und sachgemäß durch den Kunden zu geschehen. Die Anlieferzeit ist zu vereinbaren

4-       Ist das Abladen bei vertragsgemäßer Anlieferung aus Gründen, die von uns nicht zu vertreten sind, nicht möglich, so hat der Kunde unverzüglich zu bestimmen, was mit der Lieferung geschehen soll.

5-       Soweit keine bestimmte Versandart vereinbart ist, bestimmen wir die Art der Versendung. Insbesondere auch die Art des Lieferfahrzeuges. Zur Teillieferung sind wir berechtigt.

6-       Bei Selbstabholung trägt der Kunde die Verantwortung für die Auswahl des Transportmittels sowie die beförderungssichere Befestigung der Ladung. Bei Beauftragung eines Frachtführers oder Spediteurs ist es Sache des Kunden, den Frachtführer oder Spediteut entsprechend zu verpflichten.

 

Gewährleistung und Mängelrüge 

1-       Mängelansprüche verjähren bei neuen Gütern in 12 Monaten nach erfolgter Übergabe der von uns gelieferten Ware. Garantie durch den Hersteller.

2-       Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben.

3-       Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.

 

Montage, Reparaturarbeiten 

1-       Alle Montage und Reparaturarbeiten werden handwerksgerecht ausgeführt, wobei notwendige und zweckmäßige Abweichungen vom Auftrag vorbehalten bleiben. Zur Beauftragung von Spezialwerkstätten sind wir berechtigt. Maschinen und Aggregate werden mit im Lieferzeitpunkt berufsgenossenschaftlich geforderten Schutzvorrichtungen versehen, elektrotechnisches Material entspricht den im Lieferzeitpunkt geltenden VDE-Bestimmungen.

2-       Ausgebaute und ersetzte Teile gehen entschädigungslos in unser Eigentum über.

3-       Bei Arbeiten außerhalb unseres Betriebsgeländes hat der Kunde auf seine Kosten die Arbeitsstelle zugunsten unseres Personals und Dritter abzusichern. Nebenarbeiten, wie etwa Schaffung von Einbringöffnungen Maurer-, Installations-, und Elektroarbeiten (z.B. Strom, Wasser, Gas, Abwasser, Abluft) sind vom Kunden bauseitig auf seine Kosten vor Beginn unserer Arbeiten durchzuführen.
Mehraufwendungen von uns werden gesondert in Rechnung gestellt. Der Kunde hat sicherzustellen, dass eine bodenebene Einbringung der Maschinen und Geräte sichergestellt ist.

4-       Uns steht wegen unserer Forderung aus Reparaturaufträgen ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Auftrages in unseren Besitz gelangten Gegenständen zu. Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früheren durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten sind oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt und der Auftragsgegenstand dem Kunden gehört.

 

Garantie und Gewährleistung 

1-      Eine vom Verkäufer ausgesprochene Garantie und/oder Gewährleistung auf eine Kaufsache ist individuell festgelegt und hat ausschließlich schriftlich zu erfolgen.

2-      Innerhalb der Garantiezeit beseitigen wir alle Mängel unentgeltlich, soweit sie auf Material- oder Fertigungsfehler beruhen.

3-      Die Garantie beginnt mit dem Tag des Verkaufs (Rechnungsdatum) und gilt nur in Verbindung mit der Rechnung bzw. Warenbegleitschein Garantiendeckel Produktionsschulden. Elektrizitätsverbindung, elektrische Bestandteile und Benutzerschulden sind nicht unter allgemeinen Garantienbedingungen


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TUGKAN

Eyup
34140 Istanbul
Turkei
Telefon: +90 212 616 83 28
eMail: cs@baeckereimaschinen.eu

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